Vertrauen durch Offenheit – Offenheit durch Vertrauen
Um die optimalen Rahmenbedingungen für eine von Anfang an erfolgreiche Zusammenarbeit zu schaffen, veröffentlichen wir an dieser Stelle gerne unsere ordnungsgemäße Zulassung und weitere Nachweise:
Nach dem Gesetz der Arbeitnehmerüberlassung wurde uns die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung von der Bundesagentur für Arbeit Nürnberg erteilt. Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
J.S. Personalservice ist Mitglied im GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.) und wendet den zwischen iGZ und DGB-Gewerkschaften vereinbarten Tarifvertrag an. GVP-Mitgliedsurkunde
Unbedenklichkeitsbescheinigungen der J.S Personalservice GmbH stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung. Kontakt: info@jspersonalservice.de
Die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge und die notwendigen monatlichen Nachweise stehen für uns außer Frage.