Zulassung & Nachweise

Vertrauen durch Offenheit – Offenheit durch Vertrauen

Um die optimalen Rahmenbedingungen für eine von Anfang an erfolgreiche Zusammenarbeit zu schaffen, veröffentlichen wir an dieser Stelle gerne unsere ordnungsgemäße Zulassung und weitere Nachweise:

  • Nach dem Gesetz der Arbeitnehmerüberlassung wurde uns die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung von der Bundesagentur für Arbeit Nürnberg erteilt.
    Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
  • J.S. Personalservice ist Mitglied im GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.) und wendet den zwischen iGZ und DGB-Gewerkschaften vereinbarten Tarifvertrag an.
    GVP-Mitgliedsurkunde
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen der J.S Personalservice GmbH stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
    Kontakt: info@jspersonalservice.de
  • Die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge und die notwendigen monatlichen Nachweise stehen für uns außer Frage.
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